
Der Markt für Produkte aus Ökologischem Anbau wächst. Besonders wichtig für die Absatzchancen der so erzeugten Nahrungsmittel ist dabei die Glaubwürdigkeit eines ausreichenden Kontrollverfahrens. Nur wenn die Konsumenten sicher sein können, dass die von ihnen in der Regel zu höheren Preisen erworbenen Erzeugnisse auch tatsächlich aus besonderen Produktionsverfahren stammen, lässt sich langfristig der Markt für die Öko-Erzeugnisse ausbauen. Der Kontrolle der Erzeugung, Verarbeitung und der Vermarktungswege kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat einen landwirtschaftlichen Betrieb aus dem Kreis Paderborn, der Öko-Geflügelprodukte erzeugt, mit einem Vermarktungsverbot für Bioprodukte belegt. Dem ökologisch wirtschaftenden Betrieb wurde ein nicht zulässiger Einsatz von konventionellen Futtermitteln nachgewiesen. Das LANUV und die zuständige Kontrollstelle stellen kurzfristig sicher, dass Öko-Hinweise von allen ausgelieferten Produkten des Betriebes entfernt wurden. Die von dem Geflügelhof belieferten landwirtschaftlichen Betriebe und der Einzelhandel wurden umgehend informiert. Sofern noch fälschlicherweise mit dem Biolabel versehene Öko-Ware vorrätig ist, darf diese nur als konventionelle Ware gekennzeichnet und vermarktet werden.
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Quelle:
LANUV NRW (Artikeldatum: 30.01.2009)

