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Dioxin: Bundesinstitut beruhigt

Von Eiern, Schweinefleisch, Geflügelfleisch und Milchprodukten geht kein unmittelbares gesundheitliches Risiko aus.

Die Verunreinigung von Futtermitteln mit Dioxinen hat die Verbraucher erheblich verunsichert. Inzwischen wurden zahlreiche Proben von Eiern, Fleisch, Milchprodukten und Futtermitteln auf ihren Dioxingehalt untersucht. Ergebnis: Nur in einigen Fällen liegen die Messungen bei Eiern und Fleisch von Legehennen und Schweinen über den von der EU festgelegten Höchstgehalten. Bei Milchprodukten und Geflügelfleisch wurden keine Überschreitungen festgestellt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher auf Basis dieser Daten abgeschätzt. Selbst wenn in den letzten Monaten Eier oder Schweinefleisch mit Gehalten im Bereich der höchsten gemessenen Werte über einen längeren Zeitraum verzehrt wurden, ist eine Gefährdung der Gesundheit nicht zu erwarten, sagte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Das BfR legte bei seiner Abschätzung Szenarien zugrunde, in denen Verbraucher über einen längeren Zeitraum täglich 2 Eier (á 60 Gramm) verzehrt hätten. Zugleich wurde angenommen, dass diese Lebensmittel bei jeder Mahlzeit die höchsten gemessenen Gehalte an Dioxin aufwiesen. Dadurch würde die Belastung eines jungen Erwachsenen in einem Monat von 10 Pikogramm Dioxin je Gramm Körperfett auf 10,34 Pikogramm ansteigen. Selbst bei deutlich höheren Werten von 30 Pikogramm Dioxin je Gramm Körpergewicht konnten bisher keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachgewiesen werden.

Trotz dieser Entwarnung weist das BfR darauf hin, dass Dioxine sich im Fettgewebe anreichern und kaum abgebaut werden. Jeder Mensch nimmt aufgrund der bestehenden Hintergrundbelastung täglich Spuren von Dioxinen über verschiedene Lebensmittel auf. Die Aufnahme von Dioxinen über die Nahrung muss deshalb so weit wie möglich minimiert werden. Aus diesem Grund sind Überschreitungen der gesetzlichen Höchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln nach Ansicht des BfR nicht hinnehmbar.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

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Quelle: externer Link AOK - Die Gesundheitskasse. (Artikeldatum: 17.04.2011)

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