Ernährungsportal NRW

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EU-Schulobstprogramm Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen beteiligt sich ab dem Frühjahr 2010 am EU-Schulobstprogramm und gibt damit interessierten Grund- und Förderschulen die Möglichkeit, Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 täglich  kostenlos Obst und Gemüse zur Verfügung zu stellen. Das EU-Schulobstprogramm Nordrhein-Westfalen wird vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Schulministerium Nordrhein-Westfalen durchgeführt und umgesetzt.

  • Die wichtigsten Informationen zum NRW-Schulobstprogramm lesen Sie im Info-Blatt ( PDF - Link öffnet in neuem Fenster PDF, 65 KB)

Ziel des EU-Schulobstprogramms ist es, mit der Verteilung von kostenlosem Obst und Gemüse den Schülerinnen und Schülern bereits mit Beginn der Schulzeit ein gesundheitsförderliches  Ernährungsverhalten nahe zu bringen. Der Obst und Gemüseverzehr soll nachhaltig gesteigert und die Ernährungskompetenz der Kinder gefördert werden.
Da die Zahl der teilnehmenden Schulen begrenzt ist, werden die Schulen, die am „EU-Schulobstprogramm NRW“ teilnehmen können, mittels Bewerbungs- und Auswahlverfahren ermittelt. Bewerben können alle öffentlichen und privaten Schulen der Primarstufe des Landes Nordrhein-Westfalen.

Teilnahmevoraussetzungen für Schulen

  • Für  die Teilnahme am EU-Schulobstprogramm ist die Benennung einer Ansprechperson (durch die Schulleitung) erforderlich. Diese Person ist für die für die Einbindung des Programms in die Schulstruktur und die Umsetzung im Schulalltag verantwortlich ist.
  • Die für die Teilnahme ausgewählten Schulen werden mit Namen, Adresse und amtlicher Schülerzahl auf der Internetseite externer Link www.schulobst.nrw.de veröffentlicht. Auf dieser Seite werden auch die für das EU-Schulobstprogramm NRW zugelassenen Lieferanten veröffentlicht. Dieses Verfahren dient auch der Herstellung der Lieferantenbeziehung. Die Schulen müssen daher der Veröffentlichung zustimmen, um am Programm teilnehmen zu können.
  • Die Schulen müssen im Falle einer erfolgreichen Bewerbung pädagogische Begleitmaßnahmen durchführen, um den Effekt des Förderprogramms  nachhaltig zu unterstützen und zu sichern. Unterstützend wird dazu Material (Informations-Faltblätter) zur Verfügung gestellt.
  • Die Schulen sollen ein hohes Interesse an den Themen „Gesundheitsförderung“ und „Gesunde Ernährung“ haben. Bei einer erfolgreichen Bewerbung und Teilnahme am Schulobstprogramm müssen diese Schulen bereit sein, an einer kurzen, zusätzlichen Befragung zum Zweck der Evaluierung des Programms zum Startzeitpunkt und während der Durchführung des Programms teilzunehmen.
  • An einigen, zufällig ausgewählten Schulen werden im Rahmen der vorgeschriebenen Verwaltungsarbeit stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen stattfinden. Für eine Teilnahme am EU-Schulobstprogramm müssen die Schulen ihr Einverständnis hierzu erklären.
  •  Die hygienischen Voraussetzungen für die Verteilung und Zubereitung des Obstes müssen in der Schule erfüllt sein. Hierzu zählen z. B. Reinigung der Arbeitsgeräte, Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle, Personalhygiene, evtl. Lagermöglichkeiten (kühl).
  • Einige organisatorische und logistische Voraussetzungen in der Schule müssen ebenfalls erfüllt werden. Hierzu zählen z. B. Verträge mit den Lieferanten (Musterverträge werden zur Verfügung gestellt), Warenannahme, Verteilung an die Klassen, Rückgabe der Lieferkisten.

 

Weitere Regelungen zur Durchführung:

  • Die Menge der Früchte ist auf 100g täglich pro Kind beschränkt.
  • Die Früchte dürfen nur an Kinder abgegeben werden, die regelmäßig eine Schule besuchen.
  • Die Abgabe hat kostenlos zu erfolgen.
  • Die Früchte können nur von einem zugelassenen Lieferanten bezogen werden. Die zugelassenen Lieferanten werden ebenfalls auf der Internetseite externer Link www.schulobst.nrw.de veröffentlicht.
  • Die Teilnahme am Europäischen Schulobstprogramm ist durch ein Poster anzuzeigen (ein Poster wird zur Verfügung gestellt), welches deutlich sicht- und lesbar am Haupteingang der Schule anzubringen ist.
  • Das EU-Schulobstprogramm NRW ist klar differenziert von anderen Schulfruchtprogrammen durchzuführen.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren für teilnahmeinteressierte Schulen finden Sie hier: externer Link www.schulministerium.nrw.de
Bei der Auswahl der Schulen werden v. a. Kriterien wie die Qualität der pädagogischen Einbindung, das Engagement der Schule hinsichtlich der Themen „Gesunde Ernährung / Gesundheitsförderung“ und auch die besondere Bedarfslage von Schulen berücksichtigt. Zudem müssen die notwendigen Grundvoraussetzungen für die Teilnahme am EU-Schulobst-Programm (Benennung einer Ansprechperson und pädagogische Einbindung in den Schulalltag) erfüllt sein. Ferner wird eine gleichmäßige landesweite Verteilung angestrebt. Die Auswahl und Benachrichtigung der Schulen wird bis Mitte Februar 2010 erfolgen und über die Internetseite externer Link www.schulobst.nrw.de veröffentlicht. Die Belieferung mit Schulobst kann voraussichtlich ab Mitte März 2010 erfolgen.

 Terminübersicht

15. Dezember 2009

Start des Online-Bewerbungsverfahrens für Schulen

31. Januar 2010

Bewerbungsschluss für Schulen

Mitte Februar 2010

Benachrichtigung der Schulen über das Ergebnis

Februar bis März 2010

Schulen und Lieferanten finden sich über die Internet-Seite
externer Link www.schulobst.nrw.de und klären die Lieferbedingungen.
Es wird ein Liefervertrag zwischen Schule und Lieferant
geschlossen.

Voraussichtlich Mitte März 2010

Start der Belieferung mit Schulobst

 

Quelle: externer Link MKULNV NRW (Artikeldatum: 21.12.2009)

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