
Für viele Singles, Berufstätige und ältere Menschen gehören sie auf den Einkaufszettel: Fertiggerichte, in Dosen, getrocknet, gekühlt oder tief gefroren. Es gibt sie im Handel zu kaufen oder sie werden direkt ins Haus geliefert. Die Auswahl ist entsprechend groß: Ob Ethnofood oder Hausmannskost – beinahe alle Geschmacksvorlieben werden bedient.
Worauf bei Fertiggerichten zu achten ist
Bei der Verwendung von Fertiggerichten gelten dieselben Regeln wie bei anderen Lebensmitteln: Die Abwechslung bzw. die Menge macht’s. Einseitige Ernährung ist immer eine Mangelernährung. Gerade für ältere Menschen, die sich allein versorgen und nicht täglich aus frischen Lebensmitteln eine Mahlzeit zubereiten wollen oder können, bieten Fertiggerichte oder einzelne vorgefertigte Komponenten (z. B. TK-Gemüse ohne weitere Zusätze) einige Vorteile.
Beim Einkauf von Fertiggerichten gibt es einiges zu beachten: Bevorzugen Sie Tiefkühlware. Der Vitamingehalt in diesen Produkten ist vergleichbar mit frischer Ware. Wichtig ist, dass die Tiefkühlkette beim Transport der Einkäufe nach Hause nicht unterbrochen wird. Daher Tiefkühlprodukte erst gegen Ende des Einkaufs in den Einkaufswagen legen, am besten in eine Isoliertasche. Werden die Tiefkühlprodukte zu Hause nicht sofort verarbeitet, sollten sie direkt wieder tiefgekühlt werden.
In dem Fertiggericht sollten Kartoffeln oder Getreideprodukte enthalten sein. In der Regel ist die Gemüseportion zu klein. Daher sollten Sie noch etwas Gemüse ergänzen. Wählen Sie die Produkte bewusst aus. So ist ein tiefgekühlter Fisch ohne Panade beispielsweise gesünder als einer mit. Gemüse, Obst, Fisch oder Fleisch können Sie auch als einzelne Fertigkomponenten ohne weitere Zutaten kaufen. Das Gemüse und Obst ist dann bereits geputzt, gewaschen und, wenn nötig, blanchiert. Fleisch und Fisch sind brat- bzw. kochfertig vorbereitet. Sie brauchen es dann nur noch gemäß der Anleitung auf der Packung zuzubereiten und können die Mahlzeit nach Belieben selbst würzen.
Letzte Änderung: November 2010
Quelle:
AOK - Die Gesundheitskasse. (Artikeldatum: 17.04.2011)

