
Der Begriff „Funktionelle Lebensmittel“ ist bisher gesetzlich nicht genau definiert. Im Allgemeinen versteht man darunter Lebensmittel, die mit einem besonderen Gesundheitsnutzen beworben werden, weil sie entweder Inhaltstoffe mit gesundheitsfördernder Wirkung enthalten oder weil Inhaltstoffe, die bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht vertragen (z. B. Milchzucker), entfernt wurden.
In Deutschland werden vor allem folgende funktionelle Lebensmittel angeboten:
Im weiteren Sinne kann man auch
zu den funktionellen Lebensmitteln zählen.
Davon abgrenzen lassen sich Nahrungsergänzungsmittel, das sind Nährstoffe und andere Subtanzen, die in konzentrierter und dosierter Form, zum Beispiel als Tabletten, Kapseln oder auch
als Pulver angeboten werden. Sie zählen definitionsgemäß nicht zu funktionellen Lebensmitteln. Angereicherte Lebensmittel gehören nur dann dazu, wenn sie
ausdrücklich mit dem gesundheitlichen Nutzen der Anreicherung werben.
Maike Groeneveld, bearbeitet von: Larissa Kessner
Quelle:
aid-infodienst (Artikeldatum: 12.10.2007)

