
Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalens Verbraucherminister Eckhard Uhlenberg (CDU) will die Namen der Hersteller von Lebensmittel-Imitaten veröffentlichen. «Die Täuscher müssen beim Namen genannt werden», sagte er am Dienstag nach Angaben eines Sprechers. Die nötigen Vorbereitungen dazu habe er bereits getroffen. Er sei nicht bereit, solche Täuschungen hinzunehmen. «Sie untergraben das Vertrauen der Verbraucher in ehrliche Produkte und Lebensmittel.» Dabei spiele keine Rolle, ob die unechten Lebensmittel bekömmlich und nicht gesundheitsschädlich seien.
Nach Angaben des Sprechers gibt das Verbraucherinformationsgesetz den Behörden die Möglichkeit, Namen zu nennen. Das gehe aber nur bei Verstößen gegen rechtliche Vorgaben. Wenn ein Produkt als Schinken gekennzeichnet sei, aber keinen Schinken enthalte, könne der Name veröffentlicht werden. Es müsse allerdings geprüft werden, ob Datenschutzbelange und Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Derzeit werde eine Datenbank aufgebaut, in der Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht gesammelt werden.
Uhlenberg forderte eine einfache und einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln, um echte von gefälschten Produkten unterscheiden zu können. Grundlage könnte das «Deutsche Lebensmittelbuch» sein. Das Buch enthalte Leitsätze für die Herstellung und Beschaffenheit von rund 2150 Lebensmitteln. Es beschreibe beispielsweise Schinken als ein Stück Fleisch aus der Beckengliedmasse des Schweins. «Alles andere darf nicht Schinken heißen. So einfach ist das«, sagte Uhlenberg.
Bei den von Verbraucherschützern angeprangerten «legalen Täuschungen» sieht das Ministerium keine Möglichkeit, die Namen von Herstellern zu nennen. Angeblich gesunde Kinderprodukte verstießen nicht gegen gesetzliche Vorgaben. Uhlenberg will sich in der Verbraucherministerkonferenz aber für eindeutigere Vorschriften einsetzen.
Quelle:
MKULNV NRW (Artikeldatum: 04.08.2009)

