
27.08.2007 - Die Auswertung der Ergebnisse aller in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Untersuchungen von Obst und Gemüse auf Pestizide sind ab sofort online nachzulesen. Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg hat ein Internetportal frei geschaltet, das für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, das seine Untersuchungsergebnisse in dieser Form transparent macht. Im neuen Pestizidreport wird für jede Obst- oder Gemüsesorte, von der landesweit mindestens 20 Proben pro Jahr untersucht werden, eine komplette Auswertung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst nicht nur Angaben darüber, wie viele Proben Pestizide enthalten und wie häufig Höchstmengen überschritten sind, sondern auch einen Vergleich der Herkunftsländer und der großen Supermarktketten wie Aldi, Plus, Rewe oder Edeka. Die Seite wird je nach Untersuchungsaufkommen mindestens einmal pro Woche aktualisiert.
Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die u.a. dazu bestimmt sind,
Die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (Pestizide) dürfen erst in die Praxis eingeführt werden, wenn sie ein langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Federführend in dem Verfahren ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Wie sind Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln geregelt?Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln sind in der konventionellen Landwirtschaft in der Regel unvermeidbar. Primär trägt der Erzeuger bzw. Importeur oder Inverkehrbringer (z.B. Händler, Supermarkt) die Verantwortung dafür, dass die von ihm vertriebenen Lebensmittel in allen Belangen den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Beurteilungsgrundlage für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ist die bundesweit gültige Rückstandshöchstmengen-Verordnung (RHmV), in der für die einzelnen Lebensmittel festgelegt ist, bis zu welcher Höchstmenge die jeweiligen Stoffe zulässig und unbedenklich sind. Diese nationale Verordnung wird künftig durch eine EU-Pestizidverordnung abgelöst, die solche Höchstmengen EU-einheitlich vorgibt.
Was tut die amtliche Lebensmittelüberwachung? Es ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung, die Einhaltung der festgelegten Rückstandshöchstmengen zu kontrollieren, so dass die Rückstände nicht zu einem Problem für Verbraucherinnen und Verbraucher werden. In Nordrhein-Westfalen werden deshalb jährlich ca. 3000 Obst- und Gemüseproben aus dem In- und Ausland auf Rückstände von bis zu 600 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (Pestiziden) untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Informations- und Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung (ILM) beim Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Münster zusammengeführt und ausgewertet. Die Probenahme erfolgt Risiko orientiert, d.h. es werden bevorzugt solche Lebensmittel untersucht, von denen bekannt ist, dass sie häufiger oder höher belastet sind. Eindeutige Höchstmengenüberschreitungen führen zu amtlichen Maßnahmen gegen den Händler, Importeur oder Erzeuger eines Lebensmittels. Es ist dabei immer zu berücksichtigen, dass eine Überschreitung der Höchstmengen in der Regel keine akute Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet.
Darüber hinaus liefert die Rückstandsuntersuchung im Labor immer wieder auch knappe Höchstmengenüberschreitungen im Bereich der methodisch-analytischen Schwankungsbreite, bei denen noch keine amtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Im Einzelfall werden auch Stoffe gefunden, deren Anwendung beim untersuchten Lebensmitteltyp gar nicht zulässig ist. Lebensmittel aus biologisch-ökologischem Anbau unterliegen einer strengeren Beurteilung, da bereits der gesicherte Nachweis einer Pestizidanwendung in der Regel eine Irreführung des Endverbrauchers bedeutet.
Der Begriff „Mehrfachrückstände“ beschreibt, dass bei der Untersuchung einer Probe eines Lebensmittels mehr als ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff nachgewiesen werden konnte. Die Problematik der Mehrfachrückstände ist schon seit langem bekannt. Eine wesentliche Ursache ist der Anbau bestimmter Kulturen in kleinbäuerlichen Strukturen. Jeder kleine Betrieb verwendet andere Pflanzenschutzmittel. Wird das Obst und Gemüse hinterher von der Genossenschaft zusammengeführt und vermarktet, bekommt der Verbraucher eine Mischprobe. In der Tendenz nehmen die Mehrfachbefunde zu. Dies liegt am in der Landwirtschaft praktizierten Resistenzmanagement. Die Landwirte sind gehalten mit verschiedenen Mitteln aus unterschiedlichen Substanzklassen zu spritzen, um die Ausbildung von Resistenzen (führt zur Unwirksamkeit des Pflanzenschutzmittels) zu minimieren. Zu toxikologischen Auswirkungen von Mehrfachrückständen im menschlichen Körper gibt es keine wissenschaftlich gesicherten Untersuchungen. Rechtliche Regelungen zu Mehrfachrückständen gibt es nicht.
Wozu dient der Pestizidreport Nordrhein-Westfalen?Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich Lebensmittel, die möglichst gering mit unerwünschten chemischen Stoffen belastet sind. Der Pestizidreport Nordrhein-Westfalen bietet auf der Grundlage der Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus diesem und den zurückliegenden 3 Jahren einen Anhaltspunkt dafür, welche Lebensmittel stärker und welche weniger stark belastet sind, aus welchen Herkunftsländern die weniger belasteten Produkte kommen und welche Handelsketten strengere Anforderungen an die Eigenkontrolle ihres Obst- und Gemüseangebotes stellen. Außerdem ist es sicherlich interessant zu wissen, z.B. welche Salatart hinsichtlich der Pestizidbelastung zu bevorzugen ist. Dem dient ein Vergleich der jeweiligen Produktgruppe. Der Pestizidreport wird regelmäßig mit den neuesten Untersuchungsergebnissen aktualisiert.
Wie funktioniert der Pestizidreport? Die Bedienung ist ganz einfach: Auf der ersten Seite kann man die interessierende Lebensmittelgruppe aussuchen. Auf der zweiten Seite erhält man eine Übersicht über alle Obst- und Gemüsearten, von denen genügend Proben für eine Auswertung untersucht worden sind. Immer dann, wenn die Probenzahl unterstrichen ist, ist eine umfangreiche Auswertung für das jeweilige Lebensmittel nach den oben beschriebenen Kriterien hinterlegt
Achtung: Die Entnahme von Proben im Rahmen der Amtlichen Lebensmittelkontrolle dient zur Überprüfung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen im Einzelfall und zielt nicht auf eine repräsentative Marktübersicht. Eine zusammenfassende Aufstellung der erhaltenen Untersuchungsergebnisse lässt daher keine statistisch abgesicherten Rückschlüsse zu, die sich auf die Gesamtheit der Proben eines Jahrgangs, einer Handelskette oder eines Herkunftslandes übertragen ließen!
Quelle:
MKULNV NRW (Artikeldatum: 04.11.2007)

