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Remmel: „Länder starten neues Verbraucherportal für Lebensmittelwarnungen“

Verbraucherwarnungen nun zentral und bundesweit

Die Bundesländer weiten das Informationsangebot im Verbraucherschutz aus. Erstmals können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Im Auftrag der 16 Bundesländer hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür ein eigenes Internetportal eingerichtet, das heute gestartet wurde:
externer Link www.lebensmittelwarnung.de

Die Bundesländer veröffentlichen in diesem Portal Warnungen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend oder geeignet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon beim Konsumenten befinden. Im Portal findet man auch Hinweise der zuständigen Behörden auf weitere Informationen für die Öffentlichkeit oder auf Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch Lebensmittelunternehmer.

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel begrüßte die Initiative: „Wir schaffen mit dem neuen Internet-Portal erstmals die Möglichkeit, bundesweit schnell und zentral die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen.“ Die Aufteilung auf 16 verschiedene Internet-Seiten habe damit ein Ende. Remmel: „Die Landesregierung in NRW will Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig machen und ihre Position stärken. Transparenz ist dabei ein ganz wichtiger Baustein. Nur mit Transparenz können die Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe mit der Wirtschaft agieren und ihre Interessen durchsetzen.“

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder können auf dem neuen Internet-Portal ihre Kontrollergebnisse, die zu Warnungen oder Rückrufen führen, für jedermann sichtbar einstellen.

NRW gehört bei der Verbraucherwarnung zu den Pionieren. Bereits 2008 wurde beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine eigene Internet-Seite für Verbraucherwarnungen eingerichtet, die nicht nur Lebensmittel umfasst, sondern auch Rückrufaktionen von Bedarfsgegenständen, Futtermittel und kosmetische Mittel.

Diese NRW-Seite kann weiterhin erreicht werden unter:
externer Link www.verbraucherwarnungen.nrw.de

Weitere Informationen:
 

Quelle: externer Link MKULNV NRW (Artikeldatum: 25.10.2011)

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