
Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erlassen, um die EHEC-Erkrankungen einzudämmen und die Ursachenforschung voranzutreiben. „Es gibt derzeit noch keine Hinweise, dass Gemüse aus NRW die ursächliche Quelle oder das Gemüse aus NRW mit EHEC-Keimen belastet ist. Um aber weitestgehende Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, haben wir jetzt ein umfangreiches Maßnahmenpaket erlassen. Unser Ziel muss es sein, alle möglichen und denkbaren Quellen zu finden und zu schließen“, sagte Minister Johannes Remmel.
Die Maßnahmen im Einzelnen:1. Erlass: Wegen der bestätigten Belastung von spanischen Gurken mit EHEC-Keimen hat das NRW-Verbraucherministerium per Erlass angeordnet, dass nur noch solche spanischen Gurken verkauft, vertrieben und weiterverarbeitet werden dürfen, wenn durch ein Testat zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass sie frei von einer Belastungen mit EHEC sind. Bei den in Frage kommenden Betrieben handelt es sich nicht nur um Importeure, Groß- und Einzelhändler, sondern auch um Gaststätten, Imbisse und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und gegebenenfalls weitere Betriebe. Die Lebensmittelüberwachungsämter der Kommunen wurden angewiesen, diesen Erlass schnellstmöglich umzusetzen. Der Erlass ist ab sofort einzuhalten.
2. Empfehlung: Da es bisher keine Sicherheit gibt, ob nicht neben spanischen Gurken noch weitere Gemüsearten betroffen und kontaminiert sind, wird den Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen), den Gaststätten und Imbissen zudem dringend empfohlen, grundsätzlich auf ein Angebot an Rohkost zu verzichten, solange ihr Vorlieferant nicht bestätigen kann, dass die Ware keine EHEC-Belastung aufweist - oder die Ursache des aktuellen Erkrankungsgeschehens eindeutig geklärt ist. Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen Verbraucher und Verbraucherinnen.
3. Präventive Kontrolle: Um sicher gehen zu können, dass von den nordrhein-westfälischen Großmärkten keine belastete Ware vertrieben wird, werden alle Großmärkte kontrolliert und Proben zur Untersuchung auf EHEC entnommen. Die Probenahme werden sich auf Gurken, Blattsalate und Tomaten konzentrieren.
4. Koordinierung: Beim Landesumweltamt (Lanuv) wurde ein Krisenstab, das Landeskontrollzentrum Lebens- und Futtermittelsicherheit (LaKoLF), aktiviert, der alle relevanten Informationen sammelt, auswertet und den engen Kontakt mit den Kommunen hält.
Bereits gestern (Donnerstag, 26. Mai 2011) wurden folgende Maßnahme ergriffen:
Allgemeine Statements des Ministeriums von Donnerstag, 26. Mai 2011, die weiterhin Gültigkeit haben:
Verbraucherhinweise:
Quelle:
MKULNV NRW (Artikeldatum: 17.04.2011)

