
In Deutschland leiden 25 Millionen Menschen unter Allergien. Zu den häufigsten Auslösern zählen Hausstaubmilben und Pollen, aber auch Lebensmittel. Statistisch gesehen befindet sich in jeder Schulklasse mindestens ein/e Schüler/in mit einer Lebensmittelallergie.
Häufig reagieren Kinder und Jugendliche auf Hühnerei, Kuhmilch, Soja, Weizen, Fisch und Nüsse allergisch. Die Beschwerden können sofort oder zeitverzögert bis zu 48 Stunden nach dem Kontakt mit dem Lebensmittel auftreten. Symptome sind z. B. Juckreiz, Husten, Fliesschnupfen, Asthma, Durchfall, Blähungen, Herzrasen und Schwindelgefühl. Im schlimmsten Fall kann es zum anaphylaktischen Schock kommen, der mit Kreislaufversagen verbunden ist und lebensbedrohlich sein kann.
Neben den Lebensmittelallergien kommen auch häufig Lebensmittelunverträglichkeiten bei Kinder und Jugendlichen vor, z. B. Zöliakie, Laktose- und Fruktoseintoleranz (Gluten-, Milchzucker- und Fruchtzuckerunverträglichkeit). Symptome sind Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall.
Die Therapie besteht in beiden Fällen darin, die entsprechenden Lebensmittel zu meiden. Bei einigen Lebensmitteln wie z. B. bei Fisch, ist das relativ leicht. Andere potentielle Allergieauslöser können in vielen verarbeiteten Produkten enthalten sein. So kann z. B. Hühnerei in Brötchen, Kuchen, Wurstsorten, Nudeln, Frikadellen, Mayonnaise, Schaumküssen und Eis enthalten sein. Gluten, das Klebereiweiß aus Getreide ist auch in Pommes Frites, Kroketten, Wurst, Ketchup, Senf, Suppen, Pudding, Eis oder Nuss-Nougat-Creme zu finden.
Umgang mit Besonderheiten
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.01.2004 ist jede Schule mit Ganztagsbetrieb verpflichtet, ein Mittagessen anzubieten. Doch was bekommen Schüler/innen, die unter einer Allergie oder Nahrungsmittelunverträglichkeit leiden? Müssen Schulen ein Mittagessen für Lebensmittelallergiker anbieten?
Schulen sind gesetzlich nicht verpflichtet für Allergiker ein Extraessen anzubieten. Die
Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfehlen allerdings, Schülern/innen, die aufgrund von Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten bzw. krankheitsbedingten Einschränkungen bei der Lebensmittelauswahl vorsichtig sein müssen, die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen. Dies kann nach den Standards auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen: z. B. durch ein spezielles Speisenangebot, durch die Möglichkeit, Komponenten separat zu wählen oder falls nicht anders möglich durch das Erhitzen des von zu Hause mitgebrachten Essens.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler kennen in der Regel die Auslöser genau und wissen, was sie essen dürfen und was nicht.
Welche Möglichkeiten hat eine Schule oder der Schulträger, Schüler/innen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten die Teilnahme am Schulessen/Schulleben zu erleichtern?
Quelle:
Verbraucherzentrale NRW (Artikeldatum: 24.02.2012)

