
Süßungsmittel haben in einem gesunden Angebot von Milch und Milchprodukten nichts zu suchen. Diese Ansicht vertritt die Verbraucherzentrale NRW angesichts der geänderten EU-Verordnung. Diese sieht seit 1. August unter anderem eine Ausweitung der Fördermittel für das klassische Schulmilch-Sortiment auf Milchmischgetränke und Milchprodukte mit Süßstoffen vor.
Mit den Zuschüssen für eine breitere Produktpalette will die Europäische Union mehr Schulen und Schüler für ihr Schulmilchprogramm gewinnen. Das Angebot reicht von traditioneller Trinkmilch über Joghurt, Buttermilch, Kefir, die jetzt auch Fruchtsaft- und Fruchtzusätze enthalten können, bis hin zu Käse. Neu bestimmt wurde auch der maximale Zuckerzusatz: Zugelassen ist jetzt ein Zuckergehalt von sieben Prozent in Milch und Milcherzeugnissen. Auch die Verwendung von Süß- und Zuckeraustauschstoffen ist erlaubt. Die Regelung soll für alle Schulformen gelten. Die Mitgliedsstaaten können jedoch die Produkte aus den EU-Vorschlägen auswählen, die in ihren Schulen angeboten werden sollen.
Das mit Ausweitung der Schulmilchförderung angestrebte Ziel, Kindern und Jugendlichen einen gesunden Milchgenuss durch eine breitere Produktpalette schmackhaft zu machen und damit der europaweit grassierenden Fettleibigkeit entgegenzuwirken, wird für die Verbraucherzentrale NRW durch die Zulassung von hohen Zuckeranteilen und Süßstoffen in den Milchprodukten ad absurdum geführt: "Die Bundesregierung sollte nur beihilfefähige Produkte auswählen, bei denen lediglich ein Zuckerzusatz von drei bis vier Prozent erlaubt und die Verwendung von Süßungsmitteln ausgeschlossen ist." An die Molkereien wird appelliert, für Kinder und Jugendliche zuckerarme Produkte anzubieten - etwa Milchmischungen mit Fruchtsäften - und dafür bei den Aromen zu sparen. Der Appetit von Kindern und Jugendlichen auf gesündere Produkte sollte mit Hilfe eines geeigneten Marketings angeregt werden. Denn - so die Verbraucherzentrale NRW: "Kinder gewöhnen sich auch an andere Geschmacksrichtungen, wenn es ein passendes Angebot gibt."
Ein Zuckerzusatz von sieben Prozent in Milch und Milcherzeugnissen sei ernährungsphysiologisch jedenfalls nicht vertretbar: Die umgerechnet 17,5 Gramm Zucker in einer Packung mit 250 Milliliter entsprächen einer Menge von sechs Würfelzucker. Auch Süßungsmittel seien keine Alternative! Bei energiereduzierten Produkten oder Produkten ohne Zuckerzusatz sei die Verwendung von Zuckeraustauschstoffen und Süßstoffen zwar erlaubt. "Solche kalorienarmen Erzeugnisse sind jedoch keine empfehlenswerten Lebensmittel für Kinder", erklärt die Verbraucherzentrale NRW: "Durch die Verwendung von viel Zucker oder von süßen Zusatzstoffen wird die Vorliebe für Süßes geradezu trainiert. Eine mögliche Tolerierung läuft den Grundsätzen einer gesunden Ernährungsbildung an Schulen total zuwider."
Quelle:
Verbraucherzentrale NRW (Artikeldatum: 14.08.2008)

